Der Fehlerstromschutzschalter als wichtigstes Schutzorgan für Menschen?!
Aktueller Zustand vieler elektrischer Anlagen:
In vielen Haushalten ist noch ein Fehlerstromschutzschalter der Type AC verbaut. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Schutzschalter in einem modernen Haushalt von heute möglicherweise nicht mehr den ausreichenden Schutz bietet, um Personen von den Gefahren eines elektrischen Schlages zuverlässig zu schützen.
Der Fehlerstromschutzschalter – Gefahren des elektrischen Stromes!
Der Fehlerstromschutzschalter, kurz FI genannt, ist in unseren Haushalten eines der wichtigsten Schutzorgane für uns Menschen! Kommt eine Person in den Stromkreis entstehen ernstzunehmende Gefahren wie Muskelverkrampfungen, Verbrennungen, Herzkammerflimmern, Bewusstlosigkeit bis hin zum Tod.
Dabei sind folgende Grenzwerte bei Wechselstrom relevant:
Wahrnehmbarkeitsschwelle ca. 1 mA
Krampfschwelle ca. 15 mA
Gefahrenschwelle ab ca. 40 mA – bereits hohe Gefahr von Herzkammerflimmern
Todesschelle ab ca. 100 mA – ein Stromschlag kann bereits tödliche Folgen haben
Und hier kommt der FI als zusätzlicher Schutz ins Spiel. Befindet sich eine Person im Stromkreis löst dieser, innerhalb kürzester Zeit und bei einem Strom der noch als ungefährlich gilt, aus. Aber ein zuverlässiger Schutz kann nur gewährleistet werden, wenn in Ihrer Anlage die dazu passende FI-Type installiert ist.
Warum ist es so wichtig, den richtigen Fehlerstromschutzschalter auszuwählen?
Für den zusätzlichen Schutz (Personenschutz) darf der FI einen maximalen Auslösefehlerstrom von 30 mA (0,03 A) haben. Nur so kann eine zuverlässige Abschaltung unterhalb der Gefahrengrenze gewährleistet werden. In älteren Anlagen kann es allerdings sein, dass noch ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösefehlerstrom von 100 mA (0,1 A) oder höher verbaut sind – Todesschwelle!
Weiters erfordern die meisten „modernen“ Haushaltsgeräte bereits mindestens einen FI der Type A – oder Geräte wie Wärmepumpen, PV-Anlagen, E-Ladestationen bzw. sogar schon einige Waschmaschinen den Einsatz einer Type B! Welcher FI für Ihre Geräte benötigt wird ist unterschiedlich und kann in den jeweiligen Betriebsanleitungen nachgelesen werden.

Ist eine falsche FI-Type verbaut, kann dies im Fehlerfall dazu führen, dass der Fehlerstromschutzschalter NICHT abschaltet. Es besteht LEBENSGEFAHR!
ACHTUNG: Es kann Anlagenbedingt notwendig sein, dass auch andere FI-Typen oder Auslösefehlerströme verbaut sein müssen. Sollten Sie daher Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Elektrotechniker Ihres Vertrauens auf.
Auswahl der Fehlerstromschutzschalter – Erklärung der Typen

Type AC – auch wechselstromsensitiv genannt
Der AC-FI wurde früher standardmäßig verbaut, ist allerdings nicht mehr zeitgemäß! Die meisten Geräte können bereits Fehlerströme erzeugen, welche von einem AC-FI nicht erkannt werden können. Ab voraussichtlich Ende 2025 darf er in Österreich in Neuanlagen gar nicht mehr eingesetzt werden, in Deutschland ist er bereits verboten. Ein Austausch in Altanlagen ist rechtlich nur dann erforderlich, wenn Betriebsmittel angeschlossen oder angesteckt sind die eine andere FI-Type fordern.

Type A – auch pulsstromsensitiv genannt
Dieser FI wird aktuell standardmäßig in Anlagen verbaut und erkennt neben den Wechselfehlerströmen auch pulsierende Gleichfehlerströme bis 6 mA, sodass bereits eine Vielzahl von Geräten die angeschlossen werden können, abgedeckt ist – leider aber nicht alle!

Type B – auch allstromsensitiv genannt
Der B-FI erkennt zusätzlich auch noch glatte Gleichfehlerströme. Viele Wärmepumpen machen bereits den Einsatz dieser Type erforderlich. Je nach Hersteller könnte es sein, dass man für Wechselrichter und E-Ladestationen ebenfalls einen B-FI benötigt. Mittlerweile gibt es auch schon Waschmaschinenhersteller die Anstelle der Type A die Type B benötigen. Also unbedingt immer die jeweiligen Anschluss- und Betriebsbedingungen des Herstellers beachten und ggf. den Austausch des Fehlerstromschutzschalters durch eine Elektrofachkraft veranlassen.
Drüber hinaus gibt es auch noch ein paar andere Typen, die oben aufgelisteten sind für den privaten Haushalt allerdings die wichtigsten.
Überprüfung der Funktion des Fehlerstromschutzschalters
Die Funktion des Fehlerstromschutzschalters ist durch Betätigen der Prüftaste in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Löst der Fehlerstromschutzschalter beim Betätigen der Prüftaste nicht aus (Schalthebel bewegt sich nicht aus seiner ursprünglichen Position), so ist er ehestmöglich durch eine Elektrofachkraft zu überprüfen. Der Schutz ist nicht mehr gewährleistet.
Das Intervall für die Betätigung ist von der Art der elektrischen Anlage abhängig:
Haushalt: halbjährlich (alle 6 Monate),
Landwirtschaft: monatlich,
Baustelle: wöchentlich,
bzw. nach Herstellerangabe wenn hier ein kürzeres Intervall vorliegt.

Lebenserwartung eines Fehlerstromschutzschalters laut Herstellerangaben
Ein wichtiges Detail – das gerne einmal übersehen wird – ist, dass der FI nicht für immer funktioniert. Auch wenn die Mechanik mittels Prüftaste noch auslöst, kann es sein das durch die Jahre die maximale Auslösezeit von 300 ms oder der Auslösefehlerstrom von 30 mA überschritten wird. Dies kann nur durch eine Elektrofachkraft mit einem Schutzmaßnahmenmessgerät festgestellt werden. Für den Privatbereich gibt es zwar keinen rechtlich festgelegten Abstand für so eine Überprüfung, von uns Fachkräften wird allerdings eine Überprüfung Ihrer Anlage im Abstand von 10 Jahren dringend empfohlen!
Weiters garantieren die Hersteller eine maximale Lebenserwartung von 20 bis 25 Jahre! Diese Lebenserwartung trifft auch bei Leitungsschutzschalter (Automaten) zu. Spätestens nach dieser Zeit sollten Sie daher den Austausch Ihrer Fehlerstromschutzschalter und Leitungsschutzschalter durch eine Elektrofachkraft veranlassen!
Letztendlich sind Sie als Anlagenbetreiber für einen einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer elektrotechnischen Anlage verantwortlich und stehen diesbezüglich ebenfalls in der Haftung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne!
Stand der Beschreibung: 09. März 2025
Urheber des Textes: Mst.in Susanne Straßmair

