Der Weg zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)

Elektrotechnisch unterwiesene Person EuP

Die OVE EN 50110-1 Betrieb von elektrischen Anlagen ist der Maßstab für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und definiert unteranderem, welche Fachkenntnisse für die Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten erforderlich sind. Hier unterscheidet man zwischen Laien, Elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft.
Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person, ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie die unterwiesenen Risiken erkennen und Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.

Gemäß Gewerbeordnung ist es zulässig Leistungen anderer Gewerbe zu erbringen, sofern diese die eigenen Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen und einen definierten Prozentsatz nicht überschreiten. Dazu zählen auch einfache Tätigkeiten von reglementierten Gewerben, deren fachgemäße Ausübung den sonst vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nicht erfordern.
Allerdings ist es gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erforderlich, dass die ArbeitnehmerInnen bei Arbeiten die mit einer besonderen Gefahr für die damit beschäftigten oder für andere ArbeitnehmerInnen verbunden sind, über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Da es in Bezug auf elektrotechnische Arbeiten zu besonderen Gefährdungen kommt, sind die ArbeitnehmerInnen für die Durchführung einfacher Tätigkeiten entsprechend auszubilden und zu unterweisen.
Weiters ist es für die Ausführung diverser Tätigkeiten gemäß Elektroschutzverordnung 2012 erforderliche, eine Elektrotechnisch unterwiesene Person zu sein.

  • OVE EN 50110-1 Betrieb von elektrischen Anlagen
  • Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – §32 Sonstige Rechte von Gewerbetreibenden
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG
  • Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012

Diese Seminarreihe dient zur Qualifizierung von Personen aus Unternehmen verschiedener Branchen, die von der Ausübung ihres Nebenrechtes zur Durchführung von Vollendungsarbeiten gemäß Gewerbeordnung für den Anschluss von elektrischen Geräten aber auch weiteren elektrischen Verbrauchern Gebrauch machen.

Die Seminarreihe besteht aus folgenden Modulen:
Modul 1 – Grundqualifizierung im Ausmaß von 40 Trainingseinheiten inkl. Abschlussprüfung
Modul 2 – Erstunterweisung durch Elektrofachkraft vor Ort inkl. Dokumentation
Modul 3 – Wiederkehrende Unterweisung durch Elektrofachkraft vor Ort inkl. Dokumentation

Um als EuP Arbeiten durchführen zu dürfen ist zusätzlich zum Modul 1 eine entsprechende Unterweisung im Betrieb durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Diese kann von einer im Betrieb angestellten Fachkraft oder mit dem hier angeführten Modul 2 gemacht werden. Diese Unterweisung ist in geeigneten Abständen (empfohlen jährlich) aufzufrischen und kann wider durch eine im Betrieb angestellte Fachkraft oder mit dem Modul 3 durchgeführt werden.

Der Kurs ist also in erster Linie für ArbeitnehmerInnen aus „nichtelektrischen“ Gewerben gedacht, die „einfache Tätigkeiten“ aus der Elektrotechnik zur Vollendung eigener Gewerke durchführen sollen. Beispiele von Gewerbe bzw. Berufe, für die der Kurs interessant ist:

  • Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
  • Inbetriebnahmetechniker für Heizungsanlagen
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede
  • Tischler
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinger
  • Hausmeister

Durch den Besuch von Modul 1 mit positiver Abschlussprüfung sowie der entsprechenden Unterweisung im Betrieb gilt der Teilnehmer gemäß OVE EN 50110-1 als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“. Damit verbunden ist die Qualifizierung zur Ausführung von einfachen Tätigkeiten aus dem Fachgebiet der Elektrotechnik auf Grundlage des §32 der Gewerbeordnung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung weitergehender Arbeiten an elektrischen Anlagen Elektrounternehmen vorbehalten ist. Werden bei elektrischen Anlagen Mängel festgestellt, ist für deren Beseitigung jedenfalls ein konzessioniertes Elektrounternehmen zuständig, welches auch in jedem Fall für die Ausstellung eines Prüfprotokolls nach OVE E 8101 herangezogen werden muss.

Die betriebliche Haftpflichtversicherung muss „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ entsprechend berücksichtigen, da der Betrieb sonst im Schadensfall womöglich über keine ausreichende Versicherung verfügen würde.

Stand der Beschreibung: 14. Dezember 2025