PV-Anlage
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Einspeisebegrenzung, Wirkleistungsvorgabe

Der Ausbau der PV-Anlagen im privaten Sektor hat in Österreich in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Entgegen den Meinungen von Vielen, treten weiterhin und eventuell auch deshalb bei sehr sonnenstarken Tagen an neuralgischen Punkten (z.B. Netzengpässe an Umspannwerken) Überlastungen in Erscheinung und belasten die bestehende Netzinfrastruktur sehr stark.

An diesen Tagen wird sehr viel Energie erzeugt und kann durch das bestehende Netzsystem nicht vollends getragen bzw. weitergeleitet werden. Die erzeugte Energie muss auch immer seine Abnehmer finden, geschieht das nicht entsteht eine Überlastung an den Engstellen des Netzsystems.

Dies erfordert nach Gegenmaßnahmen, die bei Großanlagen bereits punktuell zu Abschaltungen führte und weiterhin führen wird. Diese Großanlagen (Leistungen über 30 kVA, umgangssprachlich über 30 kW) werden seit Jahren über die Wirkleistungsvorgabe (WLV) auch aus der Ferne geregelt.

Die Sicherstellung des öffentlichen und gesetzlichen Versorgungsauftrages der Energieversorgungsunternehmen und der Netzbetreiber verlangt nun ebenso nach einer Möglichkeit in privaten Bereichen Maßnahmen zu setzten.

Dieser Umstand erfordert es bei Neuerrichtung, Erweiterung und bei Änderungen (z.B. Wechselrichtertausch) in Bestandsanlagen eine zusätzliche Verbindung (Netzwerkkabel samt Netzwerkanschluss im Zählerverteiler) vom Zählerbereich zum Wechselrichter und teilweise zu Akkuanlagen (Batteriespeicher) herzustellen. Derartige Arbeiten sind ausnahmslos durch Elektrotechnikunternehmen durchzuführen!

Sehr häufig müssen diese Verbindungen nach den Vorschriften der Energie-versorger durch das ausführende Elektrotechnikunternehmen auf die korrekte Funktionsfähigkeit überprüft werden. Um dies sicherzustellen müssen in den eingebundenen Systemen ebenfalls softwaretechnische Einstellungen zwecks Wirkleistungsbeschränkung (WLV) vorgenommen werden.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ein zusätzliches Gerät, das sogenannte Lastschaltgerät (LSG) samt allen Umbauten installiert werden muss oder zumindest die zum Einbau erforderlichen Vorarbeiten von einem Elektrotechnikunternehmen erfolgen.

Ziel dieser Maßnahmen ist, prinzipiell alle am Versorgungsnetz verbundenen Erzeugungsanlagen einzubinden um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Häufig gelten für Bestandsanlagen folgende Ausnahmen: wenn die oben angeführte Lösung wirtschaftlich unzumutbar oder baulich nicht umgesetzt werden kann. Hierbei ist eine individuelle Abstimmung mit dem Energieversorger erforderlich. Den Nachweis darüber erstellt das beauftragte Elektrounternehmen und meldet dies dem Energieversorger weiter.

Stand der Beschreibung: 14. Februar 2025
Urheber des Textes: Ing. Ing. Christian Voithofer
Zum Original: Beitrag Einspeisebegrenzung

Die Verbreitung von fachlich richtigen Informationen, insbesondere wenn es um die Aufrechterhaltung unserer Stromversorgung geht, ist uns wichtig. Um mit diesem Beitrag mehr Personen zu erreichen, durfte ich ihn von meinem Kollegen Voithofer übernehmen – DANKE dafür!